Gründerwissen

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Website für Gründer: Aufbau, Pflichtangaben, ein Aufruf zur Handlung

Einzelne Abschnitte beschreiben die Rechtslage in Deutschland, Stand September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Andere Länder regeln das anders.

Eine Gründer-Website hat eine Aufgabe: der Person zu antworten, die ein Kanal gerade geschickt hat, und eine Handlung offensichtlich zu machen. Sechs Blöcke leisten das, in dieser Reihenfolge: was du für wen tust in einer Zeile, ein Aufruf zur Handlung, die Leistung in den Worten deiner Kunden, ein Beleg, der Mensch dahinter, und der Weg zu dir. Rechtlich gelten für jede geschäftliche Seite zwei Punkte, Impressum und Datenschutzerklärung, alles Weitere hängt davon ab, was die Seite tut: verkaufen, messen, mailen, Abos. Technisch reichen drei veröffentlichte Schwellen, 2,5 Sekunden bis zum größten sichtbaren Element, 200 Millisekunden Reaktionszeit und ein Layoutsprung-Wert unter 0,1. Die Website ist nicht das Erste, was gebaut wird. Sie ist das, was die Kanäle brauchen, sobald sie wirken.

Die Seite ist der letzte Schritt, nicht der erste

Die meisten bauen zuerst die Website. Es fühlt sich nach dem Moment an, in dem das Geschäft wirklich wird: Es gibt eine Adresse, ein Zeichen, etwas zum Herumschicken. Dann geht sie online, und wochenlang passiert nichts, weil ohnehin niemand von allein gekommen wäre.

Eine Website ist kein Kanal. Sie ist der Ort, an dem Kanäle enden. Jemand findet dich in einem Karteneintrag, bekommt deinen Namen von einem Bekannten, sieht einen Beitrag, erhält eine E-Mail und landet dann auf einer Seite, die ihm binnen weniger Sekunden antwortet oder eben nicht. Das ist die ganze Funktion, und sie ändert, was auf die Seite gehört: nicht alles über den Betrieb, sondern die Antwort auf die vier Fragen, mit denen der Besuch beginnt.

Welcher Kanal überhaupt Menschen hierher schicken soll: Marketingkanäle für Gründer, welcher Kanal für welche Gruppe →

Sechs Blöcke, in der Reihenfolge der Fragen

Das ist keine Gestaltungsvorlage, sondern eine Folge von Antworten. Ein Besuch stellt jedes Mal dieselben Fragen in derselben Reihenfolge, und eine Seite funktioniert, wenn ihre Blöcke in genau dieser Reihenfolge kommen. Was keine Frage aus dieser Liste beantwortet, ist ein Kandidat zum Streichen.

Die Seite, von oben nach unten

1

Der Satz ganz oben

„Bin ich hier richtig?"

Was du für wen tust, in einer Zeile, ohne Bild darüber. Nicht der Firmenname, nicht ein Motto. "Mobile Fahrradreparatur in Berlin, wir kommen zu dir" beantwortet die Frage in vier Sekunden. "Mobilität neu gedacht" beantwortet sie nie.

2

Der Aufruf zur Handlung

„Was soll ich jetzt tun?"

Ein Knopf, sichtbar ohne Scrollen, mit einem Verb darin. Anrufen, Termin buchen, Angebot anfordern. Derselbe Knopf wiederholt sich weiter unten, aber es bleibt derselbe. Fünf gleichrangige Möglichkeiten sind keine Auswahl, sondern eine Entscheidung, die du an den Besucher weiterreichst.

3

Die Leistung, konkret

„Machst du genau das, was ich brauche?"

Drei bis sechs Punkte, in den Worten deiner Kunden statt in deinen. Wer nach "Schaltung einstellen" sucht, findet "ganzheitliche Fahrradbetreuung" nicht. Wenn du Preise nennen kannst, nenne sie: die häufigste Frage vor dem ersten Kontakt ist die nach dem Preis, und die häufigste Reaktion auf keine Antwort ist der Rücksprung.

4

Der Beleg

„Warum sollte ich dir glauben?"

Eine echte Kundenstimme mit Namen wiegt mehr als zehn erfundene, und erfundene sind in Deutschland ausdrücklich verboten. Wenn es noch keine gibt: Fotos echter Arbeit, die Anzahl erledigter Aufträge, eine Mitgliedschaft, ein Zertifikat. Weglassen ist besser als ausdenken.

5

Der Mensch dahinter

„Mit wem habe ich es zu tun?"

Ein Foto und drei Sätze. Bei einem Ein-Personen-Betrieb ist das kein Beiwerk, sondern der Unterschied zwischen einem Anbieter und einer Firmenfassade, hinter der niemand steht. Die Wir-Form für eine einzelne Person macht eine Seite kleiner, nicht größer.

6

Der Weg zu dir

„Wie erreiche ich dich, und wo bist du?"

Telefonnummer als anklickbarer Link, E-Mail, Einzugsgebiet oder Adresse, Erreichbarkeitszeiten. Auf dem Telefon gehört die Nummer nach oben, nicht nur in die Fußzeile. Name, Adresse und Telefonnummer müssen zeichengleich mit dem Karteneintrag übereinstimmen, sonst kostet die Abweichung Sichtbarkeit in der örtlichen Suche.

Sechs Blöcke, eine Seite, ein Knopf. Eine Gründer-Website braucht keine zweite Seite, bevor es eine zweite Frage gibt.

Ein Aufruf zur Handlung, nicht fünf

Der häufigste Mangel auf einer Gründer-Startseite ist kein hässlicher. Es ist eine Reihe gleich großer Knöpfe: anrufen, buchen, Prospekt laden, folgen, Newsletter abonnieren. Jeder wurde aus einem guten Grund ergänzt, und zusammen heben sie sich auf, weil der Besuch nun entscheiden muss, wozu diese Seite da ist. Diese Entscheidung war deine.

Wähle die Handlung, die dir heute am meisten wert ist und den Besuch am wenigsten kostet. Für die meisten Gründer ist das kein Kauf, sondern ein Gespräch: ein Anruf, ein gebuchter Termin, eine kurze Anfrage. Alles Übrige bleibt auf der Seite, aber sichtbar kleiner, als Fließtext statt als Knopf, oder weiter unten.

Der Test für den Knopf

Verdecke alles außer dem oberen Bereich und lies den Knopf. Steht ein Verb darin, sagt er, was als Nächstes passiert, und würdest du ihn drücken, wenn du das Problem hättest? „Mehr erfahren" scheitert an allen dreien. „Reparaturtermin buchen" besteht alle drei und sagt der Person nebenbei, dass sie einen Termin bekommt und keinen Rückruf in zwei Wochen.

Die Pflichtangaben hängen davon ab, was die Seite tut

Das ist der Teil, der von anderen Seiten abgeschrieben wird, und der Teil, in dem Abschreiben schiefgeht, weil die Pflichten von Bedingungen abhängen. Eine einseitige Seite mit Telefonnummer trägt zwei davon. Dieselbe Seite mit Verkauf, Newsletter und Statistikwerkzeug trägt acht. Eine allgemeine Liste ist deshalb für fast jeden falsch, in die eine oder in die andere Richtung.

Beantworte die fünf Fragen unten, und die Liste ändert sich mit. Die Fundstellen sind genannt, damit sich jeder Punkt nachschlagen lässt statt geglaubt werden zu müssen.

Was auf deine Seite muss

Hak ab, was auf deine Seite zutrifft. Die Liste darunter ändert sich mit jeder Antwort. Nichts wird gespeichert oder übertragen.

Pflichtangaben für diese Seite

2

Impressum

Name oder Firma mit Rechtsform, ladungsfähige Anschrift (kein Postfach), vertretungsberechtigte Person, E-Mail und ein zweiter schneller Kontaktweg, Register und Registernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer falls vorhanden, bei erlaubnispflichtigen Berufen Kammer und Berufsbezeichnung. Von jeder Unterseite in höchstens zwei Klicks erreichbar und genau so benannt.

§ 5 DDG (seit 14. Mai 2024 an der Stelle von § 5 TMG)

Datenschutzerklärung

Sobald ein Server Zugriffe protokolliert, werden personenbezogene Daten verarbeitet, und damit gilt die Informationspflicht. Hinein gehören: wer verantwortlich ist, welche Daten wozu verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange sie bleiben, an wen sie gehen, und die Rechte der betroffenen Person samt Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.

Art. 13 DSGVO

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung, und nicht für jede Branche vollständig: Erlaubnispflichtige Berufe, Lebensmittel, Gesundheit und Finanzen tragen weitere Pflichten. Wer an Verbraucher verkauft, lässt die Texte einmal prüfen statt einmal erzeugen.

Eine Pflicht, die endete und jetzt ein Mangel ist

Jahrelang musste jeder Onlineshop auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung verlinken. Diese Plattform wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet, und die Informationspflicht endete mit ihr. Wer ein älteres Impressum abgeschrieben hat, verweist jetzt auf eine tote Adresse, und genau solche Kleinigkeiten fallen dem Anwalt eines Wettbewerbers auf. Wenn dein Text aus einer Vorlage von vor Mitte 2025 stammt, ist dieser Satz der erste zum Löschen.

Drei Zahlen statt einer Technikdebatte

Beim Thema Tempo wird Gründern viel verkauft. Es hilft zu wissen, dass Google genau drei Schwellen veröffentlicht und dass eine kleine Seite alle drei ohne Fachwissen erreicht. Gemessen wird an echten Aufrufen, am 75. Perzentil über 28 rollierende Tage: Drei Viertel der Aufrufe müssen innerhalb der Schwelle liegen, nicht der Durchschnitt.

Die drei veröffentlichten Schwellen

LCP Wie schnell das Größte sichtbar wird

≤ 2,5 s

Gemessen wird, wann das größte sichtbare Element steht, meistens das Bild ganz oben. Der häufigste Grund für einen schlechten Wert ist ein unkomprimiertes Foto in Originalgröße.

INP Wie schnell die Seite auf Tippen reagiert

≤ 200 ms

Seit dem 12. März 2024 die offizielle Kennzahl für Reaktionsfähigkeit, an der Stelle der älteren Größe First Input Delay. Schlechte Werte kommen fast immer von zu viel mitgeladenem Skript.

CLS Wie stark der Inhalt beim Laden springt

≤ 0,1

Wenn ein Knopf verrutscht, während jemand ihn antippt, misst diese Zahl es. Ursache ist fast immer ein Bild ohne feste Abmessungen oder ein nachträglich eingeblendetes Banner.

Schwellen wie von Google für die Core Web Vitals veröffentlicht, gemessen am 75. Perzentil echter Seitenaufrufe über 28 rollierende Tage. Interaction to Next Paint hat First Input Delay am 12. März 2024 abgelöst. Die Balkenlängen oben stellen die drei Schwellen nebeneinander dar, sie sind keine Messwerte einer bestimmten Seite.

Barrierefreiheit: wahrscheinlich keine Pflicht, trotzdem richtig

In Deutschland gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz seit dem 28. Juni 2025, und die Frage, die Gründer wirklich haben, lautet, ob es sie betrifft. Meistens nicht: Das Gesetz nimmt Kleinstunternehmen aus, also weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme, allerdings nur bei Dienstleistungen und nicht beim Vertrieb von Produkten. Eine Seite, die einen Betrieb vorstellt, ohne dass Verträge zustande kommen, fällt ohnehin nicht in den Anwendungsbereich.

In den USA sieht es formal anders und im Ergebnis ähnlich aus: Klagen gegen Websites nach Titel III des Americans with Disabilities Act treffen private Unternehmen seit Jahren, und als praktischer Maßstab dient WCAG 2.1 AA, obwohl der Standard nicht im Gesetz steht. Die im April 2024 erlassene Regelung des Justizministeriums bindet Behörden von Bundesstaaten und Kommunen, nicht private Firmen.

Der praktische Punkt ist einfacher als der rechtliche. Vier Dinge kosten nichts, wenn sie von Anfang an stimmen, und einen Umbau, wenn nicht: Text mit einem Kontrast von 4,5 zu 1 gegen seinen Hintergrund, Formularfelder mit echten Beschriftungen, alles allein mit der Tastatur erreichbar und sichtbar, und Alternativtexte bei Bildern, die etwas aussagen. Das ist zugleich der größte Teil dessen, was eine Seite auf dem Telefon bei Tageslicht lesbar macht, und in genau dieser Lage sind die meisten deiner Besucher.

Der Eintrag, mit dem diese Seite übereinstimmen muss, Feld für Feld: Local SEO für örtliche Anbieter, Eintrag, Bewertungen, Ortsseite →

Fünf Dinge, die du nicht bauen solltest

Die teuren Fehler auf einer Gründer-Website sind Dinge, die hinzugefügt wurden, nicht Dinge, die fehlen. Jeden Punkt hier hat jemand gebaut, der einem Rat gefolgt ist.

Ein Karussell ganz oben

Drei Aussagen, die abwechselnd erscheinen, ergeben keine drei Chancen, sondern eine, die weiterrutscht, bevor sie gelesen ist. Wähle den einen Satz. Dass die Wahl schwerfällt, ist die eigentliche Arbeit, nicht das Hindernis.

Ein Kontaktformular mit zwölf Feldern

Jedes Pflichtfeld kostet Anfragen. Name, Nachricht, ein Kontaktweg. Alles Weitere fragst du in der Antwort, wenn schon ein Gespräch läuft.

Ein Blog ohne Plan, ihn zu füllen

Ein Beitragsbereich, dessen neuester Eintrag vom letzten Jahr stammt, wirkt schlechter als gar keiner, weil er den Eindruck erweckt, hier sei etwas eingeschlafen. Erst der Plan, dann der Bereich.

Ein automatisierter Barrierefreiheits-Aufsatz

Werkzeuge, die per Skript eine Bedienleiste über die Seite legen, beheben die Ursachen nicht und stehen im Ruf, Bildschirmleseprogramme zusätzlich zu stören. Kontrast, Beschriftungen, Tastaturbedienung und Alternativtexte lassen sich nicht nachträglich darüberlegen.

Dreißig Ortsseiten mit ausgetauschtem Städtenamen

Dasselbe Muster mit anderem Ortsnamen ist ein bekanntes Vorgehen mit bekanntem Ende: Seiten, die niemand liest, auf einer Website, die dadurch insgesamt dünn wirkt.

Fünf Fehler, die am meisten kosten

Der erste entscheidet, ob die Seite überhaupt eine Chance hatte. Der letzte ist der Grund, warum eine Seite, die einmal funktionierte, still damit aufhört.

1

Die Website bauen, bevor klar ist, wer sie besuchen soll. Eine Seite ohne Kanal, der Menschen darauf führt, ist ein Prospekt in einer verschlossenen Schublade. Erst der Weg, dann das Ziel.

2

Fünf gleich große Knöpfe auf der Startseite. Wer alles anbietet, bekommt nichts geklickt. Ein Hauptaufruf, alles andere untergeordnet.

3

Das Impressum in der Fußzeile verstecken oder Bestandteile weglassen. Ein unvollständiges Impressum ist der meistabgemahnte Mangel im deutschen Netz, und er ist in zwanzig Minuten behoben.

4

Statistik- oder Kartenwerkzeuge laden lassen, bevor jemand zugestimmt hat. Das Banner ist nur dann etwas wert, wenn tatsächlich nichts vorher lädt, und genau das prüfen weder Vorlagengeneratoren noch das gute Gefühl.

5

Die Seite ein Jahr lang nicht öffnen. Preise, Zeiten, Leistungen und Rechtstexte veralten, und die Änderung, die nichts gekostet hätte, kostet dann eine Abmahnung.

Häufige Fragen

Braucht man als Gründer überhaupt eine eigene Website?

Nicht als Erstes. Für viele ortsgebundene Betriebe trägt der Karteneintrag bei Google mehr Anfragen als die Website, und für die ersten zehn Kunden sind persönliche Wege schneller als jeder Kanal, der auf einer Seite endet. Nötig wird die eigene Seite in dem Moment, in dem Kanäle Menschen zu dir schicken, denn dann braucht es einen Ort, der ihnen antwortet und dir gehört. Ein Profil in einem sozialen Netzwerk gehört dir nicht.

Was muss rechtlich auf jeder Website stehen?

Auf jeder geschäftlich betriebenen Seite in Deutschland zwei Dinge: ein vollständiges Impressum nach § 5 DDG und eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO. Alles Weitere hängt davon ab, was die Seite tut. Wer Statistik- oder Kartenwerkzeuge einbindet, braucht zusätzlich eine Einwilligung vor dem Laden (§ 25 TDDDG); wer an Verbraucher verkauft, Widerrufsbelehrung, Gesamtpreisangabe und den korrekt beschrifteten Bestellknopf; wer laufende Verträge anbietet, den Kündigungsknopf nach § 312k BGB.

Muss meine Website barrierefrei sein?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025, nimmt aber Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen aus: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Diese Ausnahme greift nur für Dienstleistungen, nicht für den Vertrieb von Produkten, und eine reine Informationsseite ohne Vertragsabschluss fällt ohnehin nicht in den Anwendungsbereich. Unabhängig davon lohnt sich Barrierefreiheit: Kontrast, Beschriftungen und Tastaturbedienung sind kein Aufwand, wenn sie von Anfang an stimmen, und teuer nur, wenn sie nachgerüstet werden.

Wie schnell muss eine Website sein?

Google veröffentlicht drei Schwellen, gemessen am 75. Perzentil echter Aufrufe über 28 Tage: das größte sichtbare Element innerhalb von 2,5 Sekunden, eine Reaktion auf Eingaben innerhalb von 200 Millisekunden, ein Layoutsprung-Wert unter 0,1. Für eine kleine Seite sind alle drei ohne Fachwissen erreichbar, wenn Bilder komprimiert und in fester Größe eingebunden sind und nicht bei jedem Aufruf fremde Skripte mitgeladen werden.

Muss ich noch auf die EU-Plattform zur Streitbeilegung verlinken?

Nein, und der Link sollte weg. Die Plattform wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet, damit ist die Informationspflicht entfallen. Wer den Hinweis stehen lässt, verweist auf eine tote Adresse, und genau das kann inzwischen abgemahnt werden. Die getrennte Hinweispflicht nach § 36 VSBG trifft ohnehin erst Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten.

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